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2 Ws 146/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-06-19, 2 Ws 146/24
2 Ws 146/24Obergericht19.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-19
Aktenzeichen: 2 Ws 146/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0619.2WS146.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte (§ 473 Abs. 1 StPO).
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