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25 UF 52/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-06-28, 25 UF 52/24
25 UF 52/24Obergericht28.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-28
Aktenzeichen: 25 UF 52/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0628.25UF52.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat - Familiensenat -
Die Beschleunigungsbeschwerde des Kindesvaters vom 03.06.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Köln vom 28.05.2024 (316 F 4/23) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
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