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6 U 131/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-07-05, 6 U 131/23
Entscheidungsdatum: 2024-07-05
Aktenzeichen: 6 U 131/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0705.6U131.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln (33 O 18/22) vom 28.09.2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen auferlegt.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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