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4 Wx 12/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-08-06, 4 Wx 12/24
Entscheidungsdatum: 2024-08-06
Aktenzeichen: 4 Wx 12/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0806.4WX12.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 26. April 2024 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Bonn (Registergericht) – 42 HRB 66646 – vom 24. Mai 2024 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 04.07.2024 aufgehoben und das Registergericht angewiesen, den Eintragungsantrag nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
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