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4 U 75/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-08-27, 4 U 75/23
Entscheidungsdatum: 2024-08-27
Aktenzeichen: 4 U 75/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0827.4U75.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Dezember 2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 7 O 147/21 – in Form des Berichtigungsbeschlusses vom 8. Februar 2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsrechtszugs beträgt 36.000,00 €.
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