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6 U 10/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-08-30, 6 U 10/23
Entscheidungsdatum: 2024-08-30
Aktenzeichen: 6 U 10/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0830.6U10.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 21.12.2022 – 84 O 186/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Streithilfe trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gläubigerin vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 52.171,50 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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