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6 U 41/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-08-30, 6 U 41/24
Entscheidungsdatum: 2024-08-30
Aktenzeichen: 6 U 41/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0830.6U41.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (84 O 155/23) vom 03.04.2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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