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2 Ws 553/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-09-12, 2 Ws 553/24
2 Ws 553/24Obergericht12.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-12
Aktenzeichen: 2 Ws 553/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0912.2WS553.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Der Beschluss vom 18.07.2024 wird unter kostenpflichtiger Verwerfung der sofortigen Beschwerde dahingehend abgeändert, dass festgestellt wird, dass eine Entscheidung über eine Neufestsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe, von Einzelstrafen oder der Maßregelanordnung aus dem Urteil vom 30.05.2023 nicht veranlasst ist.
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