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20 U 33/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-09-13, 20 U 33/23
Entscheidungsdatum: 2024-09-13
Aktenzeichen: 20 U 33/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0913.20U33.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: VVG § 51; BGB § 242
Auf die Berufungen der Beklagten und der Klägerin wird das am 03.02.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 12 O 171/22 – unter Zurückweisungen der Berufungen im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.963,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil, letzteres soweit nicht abgeändert, sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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