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6 U 46/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-10-04, 6 U 46/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-04
Aktenzeichen: 6 U 46/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1004.6U46.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.04.2024 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 134/23 - wird zurückgewiesen.
Aufgrund der Rücknahme der Widerklage ist die Verurteilung der Klägerin unter Ziff. III des am 03.04.2024 verkündeten Urteils der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 134/23 - zur Zahlung von 4.105,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit 16.05.2023 wirkungslos geworden.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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