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3 OAus 66/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-10-29, 3 OAus 66/24
3 OAus 66/24Obergericht29.10.2024
Zur Zulässigkeit der Auslieferung an die Ukraine. Gewährleistung eines fairen Strafverfahrens im Fall der Ferngerichtsverhandlung.
Entscheidungsdatum: 2024-10-29
Aktenzeichen: 3 OAus 66/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1029.3OAUS66.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: GG Art. 4 Abs. 3 IRG § 73 Satz 1 EMRK Art. 3
Zur Zulässigkeit der Auslieferung an die Ukraine. Gewährleistung eines fairen Strafverfahrens im Fall der Ferngerichtsverhandlung.
Die Auslieferung des ukrainischen Staatsangehörigen R. S. an die Ukraine zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der dem Haftbefehl des Untersuchungsrichters des Q.-Bezirksgerichts in L. vom 04.08.2023 (Fall Nr. 554/32-88/23) zugrunde liegenden Tat vom 25.12.2022 wird für zulässig erklärt.
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