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2 U 19/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-11-06, 2 U 19/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-06
Aktenzeichen: 2 U 19/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1106.2U19.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 19.03.2024 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 16 O 185/23 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen des Rechtstreits hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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