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1 ORbs 313/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-12-12, 1 ORbs 313/24
1 ORbs 313/24Obergericht12.12.2024
Zum Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
Entscheidungsdatum: 2024-12-12
Aktenzeichen: 1 ORbs 313/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1212.1ORBS313.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Normen: OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 1
Zum Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
I. Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
II. Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
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