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10 WF 125/24•Oberlandesgericht Köln, 2025-01-14, 10 WF 125/24
10 WF 125/24Obergericht14.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-14
Aktenzeichen: 10 WF 125/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0114.10WF125.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der am 12.07.2024 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 08.07.2024 – 233 F 122/20 – unter Aufrechterhaltung des weiteren Inhalts zur Ratenhöhe dahingehend abgeändert, dass monatliche Raten in Höhe von 220,00 € ab dem 01.02.2025 an die Landeskasse zu zahlen sind.
Die Gebühr Nr. 1912 FamGKG wird wegen Teilerfolgs des Rechtsmittels auf die Hälfte ermäßigt.
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