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4 W 39/24•Oberlandesgericht Köln, 2025-01-23, 4 W 39/24
Entscheidungsdatum: 2025-01-23
Aktenzeichen: 4 W 39/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0123.4W39.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 09.11.2024 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Handelsregister – Siegburg vom 20.09.2024 – 41 AR 786/24 – wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
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