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28 Wx 7/24•Oberlandesgericht Köln, 2025-02-12, 28 Wx 7/24
28 Wx 7/24Obergericht12.02.2025
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermAnlG befreit nur von der Erstellung eines weiteren Verkaufsprospektes hinsichtlich einer Teilemission. Der Emittent bleibt in diesem Fall weiter gemäß § 23 VermAnlG zur Veröffentlichung eines Jahresberichts verpflichtet. Eine weitergehende Befreiung von den Bestimmungen des zweiten und dritten Abschnittes des VermAnlG war vom Gesetzgeber nicht gewollt.
Entscheidungsdatum: 2025-02-12
Aktenzeichen: 28 Wx 7/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0212.28WX7.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: HGB § 335, § 335a VermAnlG § 2 Abs. 1 Nr. 5, § 23, § 26 Abs. 2
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermAnlG befreit nur von der Erstellung eines weiteren Verkaufsprospektes hinsichtlich einer Teilemission. Der Emittent bleibt in diesem Fall weiter gemäß § 23 VermAnlG zur Veröffentlichung eines Jahresberichts verpflichtet.
Eine weitergehende Befreiung von den Bestimmungen des zweiten und dritten Abschnittes des VermAnlG war vom Gesetzgeber nicht gewollt.
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