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4 U 23/23•Oberlandesgericht Köln, 2025-02-26, 4 U 23/23
Entscheidungsdatum: 2025-02-26
Aktenzeichen: 4 U 23/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0226.4U23.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. Dezember 2022 – 19 O 255/22 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels und der Nebenintervention des Herrn I. R. trägt der Kläger. Die Kosten der Nebenintervention der Frau F. E. trägt diese selbst.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 14.000,00 EUR festgesetzt.
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