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10 UF 123/24•Oberlandesgericht Köln, 2025-04-11, 10 UF 123/24
10 UF 123/24Obergericht11.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-11
Aktenzeichen: 10 UF 123/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0411.10UF123.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 10.12.2024 (231 F 3/24) wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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