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2 Ws 147/25•Oberlandesgericht Köln, 2025-06-18, 2 Ws 147/25
2 Ws 147/25Obergericht18.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-18
Aktenzeichen: 2 Ws 147/25
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0618.2WS147.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft F. gegen den Beschluss des Landgerichts J. vom 09.12.2024 wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeschuldigten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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