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2 W 125/25•Oberlandesgericht Köln, 2025-08-13, 2 W 125/25
Entscheidungsdatum: 2025-08-13
Aktenzeichen: 2 W 125/25
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0813.2W125.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Siegburg vom 08.07.2025 – 60 II 35/25 - wird aufgehoben.
Die Sache wird dem Amtsgericht Siegburg zu erneuter Entscheidung über die Aufgebotsanträge betreffend die Grundschuldbriefe über die im Grundbuch von Z. des Amtsgerichts Siegburg, Blatt N01, jeweils in Abteilung 0 unter den laufenden Nr. 0 und 0 eingetragenen Grundschulden über Nennbeträge von 10.500,00 DM und 23.500,00 DM unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zurückgegeben.
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