14 A 3784/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-07, 14 A 3784/19
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-07, 14 A 3784/19
14 A 3784/19Verwaltungsgericht07.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Oberverwaltungsgericht NRW — 14 A 3784/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-07
Aktenzeichen: 14 A 3784/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0107.14A3784.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen, weil die Rechtssache wegen der Frage, ob eine Erdrosselungswirkung der Steuer auf der Grundlage der vom Verwaltungsgericht festgestellten Bestandsentwicklung hinsichtlich Spielstätten, Spielhallen und Geldspielgeräten in Spielhallen verneint werden kann, zur Zulassung führende Schwierigkeiten aufweist.
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