21 A 1113/17•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-08, 21 A 1113/17
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-08, 21 A 1113/17
21 A 1113/17Verwaltungsgericht08.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Oberverwaltungsgericht NRW — 21 A 1113/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-08
Aktenzeichen: 21 A 1113/17
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0108.21A1113.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.482,00 € festgesetzt.
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