4 A 4791/19.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-08, 4 A 4791/19.A
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-08, 4 A 4791/19.A
4 A 4791/19.AVerwaltungsgericht08.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 4791/19.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-08
Aktenzeichen: 4 A 4791/19.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0108.4A4791.19A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15.11.2019 wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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