12 A 2647/17•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-09, 12 A 2647/17
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-09, 12 A 2647/17
12 A 2647/17Verwaltungsgericht09.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 2647/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 12 A 2647/17
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0109.12A2647.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 23.000 € festgesetzt.
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