4 A 758/19.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-09, 4 A 758/19.A
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-09, 4 A 758/19.A
4 A 758/19.AVerwaltungsgericht09.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 758/19.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 4 A 758/19.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0109.4A758.19A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 21.1.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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