10 B 1531/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 10 B 1531/19
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 10 B 1531/19
10 B 1531/19Verwaltungsgericht13.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Oberverwaltungsgericht NRW — 10 B 1531/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: 10 B 1531/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.10B1531.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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