6 B 1317/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 6 B 1317/19
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 6 B 1317/19
6 B 1317/19Verwaltungsgericht13.01.2020
Regest
Erfolgloser Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Zur Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn der Antragsteller die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.
Gesamter Gesetzestext
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1317/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: 6 B 1317/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.6B1317.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolgloser Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
Zur Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn der Antragsteller die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.