6 B 1414/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 6 B 1414/19
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 6 B 1414/19
6 B 1414/19Verwaltungsgericht13.01.2020
Regest
Erfolglose Beschwerde einer Oberamtsanwältin in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Gesamter Gesetzestext
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1414/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: 6 B 1414/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.6B1414.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde einer Oberamtsanwältin in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.
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