9a D 28/17.G•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 9a D 28/17.G
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 9a D 28/17.G
9a D 28/17.GVerwaltungsgericht13.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Oberverwaltungsgericht NRW — 9a D 28/17.G — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: 9a D 28/17.G
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.9A.D28.17G.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 9a. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt eine Gerichtsgebühr von 584,00 Euro sowie die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
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