1 A 1937/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-15, 1 A 1937/18
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-15, 1 A 1937/18
1 A 1937/18Verwaltungsgericht15.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 1937/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 1 A 1937/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0115.1A1937.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter Abänderung der Festsetzung des Verwaltungsgerichts – für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 8.000,- € festgesetzt.
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