6 B 1573/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-15, 6 B 1573/19
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-15, 6 B 1573/19
6 B 1573/19Verwaltungsgericht15.01.2020
Regest
Zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung, der ohne Nebentätigkeitsgenehmigung ein Unternehmen eingerichtet hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1573/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 6 B 1573/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0115.6B1573.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §23 Abs. 3 Nr. 2
Leitsätze
Zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung, der ohne Nebentätigkeitsgenehmigung ein Unternehmen eingerichtet hat.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 8.000 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.