Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
19 A 3378/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-29, 19 A 3378/19
19 A 3378/19Verwaltungsgericht29.01.2020
1. Die Wehrmachtszugehörigkeit einer Person während des Zweiten Weltkriegs ist kein Indiz für deren vorherige Einzeleinbürgerung (wie OVG NRW, Urteil vom 31. Mai 2016 19 A 116/11 , juris, Rn. 36 ff.). 2. Haben die Einwandererzentralstellen in die von ihnen ausgehändigten Einbürgerungsurkunden Vorbehalte betreffend die Erstreckung auf Familienangehörige aufgenommen, so dienten diese regelmäßig dem Ausschluss des gesetzlichen Erstreckungserwerbs nach § 16 Abs. 2 Satz 1 RuStAG 1913.
Entscheidungsdatum: 2020-01-29
Aktenzeichen: 19 A 3378/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0129.19A3378.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Die Wehrmachtszugehörigkeit einer Person während des Zweiten Weltkriegs ist kein Indiz für deren vorherige Einzeleinbürgerung (wie OVG NRW, Urteil vom 31. Mai 2016 19 A 116/11 , juris, Rn. 36 ff.).
Haben die Einwandererzentralstellen in die von ihnen ausgehändigten Einbürgerungsurkunden Vorbehalte betreffend die Erstreckung auf Familienangehörige aufgenommen, so dienten diese regelmäßig dem Ausschluss des gesetzlichen Erstreckungserwerbs nach § 16 Abs. 2 Satz 1 RuStAG 1913.
Die Anträge werden abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 60.000,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.