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1 B 1519/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-04, 1 B 1519/19
1 B 1519/19Verwaltungsgericht04.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-04
Aktenzeichen: 1 B 1519/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0204.1B1519.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert.
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das am 29. März 2019 abgebrochene Verfahren zur Besetzung des Dienstpostens einer Sachbearbeiterin oder eines Sachbearbeiters im Referat X. (Ausschreibung 79g/17 aus Dezember 2016) fortzusetzen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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