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16 A 2620/16•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-12, 16 A 2620/16
16 A 2620/16Verwaltungsgericht12.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 16 A 2620/16
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0212.16A2620.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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