Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
19 B 1219/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-12, 19 B 1219/19
19 B 1219/19Verwaltungsgericht12.02.2020
1. Ein verfahrensfehlerhaftes Unterbleiben eines Nachteilsausgleichs für einen Schüler mit Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) kann allenfalls einen Anspruch auf Wiederholung seiner schulischen Leistungen in einem rechtmäßigen Verfahren begründen, nicht aber einen Anspruch auf Besserbewertung und Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. 2. Eine LRS als solche begründet keine besonderen Umstände im Sinn des § 9 Abs. 5 APO-GOSt.
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 19 B 1219/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0212.19B1219.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Ein verfahrensfehlerhaftes Unterbleiben eines Nachteilsausgleichs für einen Schüler mit Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) kann allenfalls einen Anspruch auf Wiederholung seiner schulischen Leistungen in einem rechtmäßigen Verfahren begründen, nicht aber einen Anspruch auf Besserbewertung und Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe.
Eine LRS als solche begründet keine besonderen Umstände im Sinn des § 9 Abs. 5 APO-GOSt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.