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19 A 2494/19.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-18, 19 A 2494/19.A
19 A 2494/19.AVerwaltungsgericht18.02.2020
Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebotes findet eine Stütze im Prozessrecht, wenn es einen Ausforschungsbeweis zum Gegenstand hat.
Entscheidungsdatum: 2020-02-18
Aktenzeichen: 19 A 2494/19.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0218.19A2494.19A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebotes findet eine Stütze im Prozessrecht, wenn es einen Ausforschungsbeweis zum Gegenstand hat.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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