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8 B 1725/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-18, 8 B 1725/18
8 B 1725/18Verwaltungsgericht18.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-18
Aktenzeichen: 8 B 1725/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0218.8B1725.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. November 2018 geändert.
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 15. August 2018 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.
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