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4 A 201/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-28, 4 A 201/20
4 A 201/20Verwaltungsgericht28.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-28
Aktenzeichen: 4 A 201/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0228.4A201.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seinen Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Senats vom 23.12.2019 ‒ 4 A 743/17 ‒ wird zurückgewiesen.
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 23.12.2019 ‒ 4 A 743/17 ‒ wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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