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6 B 285/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-19, 6 B 285/20
6 B 285/20Verwaltungsgericht19.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-19
Aktenzeichen: 6 B 285/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0319.6B285.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 14. Februar 2020 - 4 L 954/19 - ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 10.000 Euro festgesetzt.
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