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2 B 236/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-30, 2 B 236/20
2 B 236/20Verwaltungsgericht30.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-30
Aktenzeichen: 2 B 236/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0330.2B236.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.
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