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18 B 290/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-22, 18 B 290/20
18 B 290/20Verwaltungsgericht22.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-22
Aktenzeichen: 18 B 290/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0422.18B290.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.
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