Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
6 A 1901/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-08, 6 A 1901/19
6 A 1901/19Verwaltungsgericht08.05.2020
Erfolgloser Antrag einer Justizvollzugsobersekretärin auf Zulassung der Berufung, deren Klage auf die Gewährung von Schadensersatz wegen verspäteter Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe gerichtet ist. Die Zulässigkeit einer auf Schadensersatz gerichteten allgemeinen Leistungsklage aus dem Beamtenverhältnis setzt voraus, dass das Schadensersatzbegehren vor Klageerhebung gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht und konkretisiert worden ist.
Entscheidungsdatum: 2020-05-08
Aktenzeichen: 6 A 1901/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0508.6A1901.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolgloser Antrag einer Justizvollzugsobersekretärin auf Zulassung der Berufung, deren Klage auf die Gewährung von Schadensersatz wegen verspäteter Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe gerichtet ist.
Die Zulässigkeit einer auf Schadensersatz gerichteten allgemeinen Leistungsklage aus dem Beamtenverhältnis setzt voraus, dass das Schadensersatzbegehren vor Klageerhebung gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht und konkretisiert worden ist.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.