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7 D 24/18.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-15, 7 D 24/18.NE
7 D 24/18.NEVerwaltungsgericht15.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-15
Aktenzeichen: 7 D 24/18.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0615.7D24.18NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Normenkontrollantrag wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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