Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
10 B 603/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-16, 10 B 603/20
10 B 603/20Verwaltungsgericht16.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-16
Aktenzeichen: 10 B 603/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0616.10B603.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Ziffer 1 des Beschlusses wird geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage (Verwaltungsgericht Köln 2 K 1286/20) des Antragstellers gegen die der Beigeladenen zu 1 erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 27. November 2019 wird angeordnet.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene zu 1 die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers jeweils zur Hälfte. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.