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6 A 4247/18.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-14, 6 A 4247/18.A
6 A 4247/18.AVerwaltungsgericht14.07.2020
Erfolgloser PKH-Antrag für das Zulassungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Monatsfrist für den Zulassungsantrag und fehlenden Wiedereinsetzungsanspruchs, weil der anwaltlich vertretene Kläger nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist wenigstens in groben Zügen dargelegt hat, inwiefern er einen Zulassungsgrund i. S. d. § 78 Abs. 3 AsylG für gegeben hält. Die Voraussetzung, innerhalb der Rechtsmittelfrist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Prozesskostenhilfegesuch einzureichen, ist auch von einem mittellosen und der deutschen Sprache nicht mächtigen Rechtsmittelführer zu erfüllen.
Entscheidungsdatum: 2020-07-14
Aktenzeichen: 6 A 4247/18.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0714.6A4247.18A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolgloser PKH-Antrag für das Zulassungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Monatsfrist für den Zulassungsantrag und fehlenden Wiedereinsetzungsanspruchs, weil der anwaltlich vertretene Kläger nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist wenigstens in groben Zügen dargelegt hat, inwiefern er einen Zulassungsgrund i. S. d. § 78 Abs. 3 AsylG für gegeben hält.
Die Voraussetzung, innerhalb der Rechtsmittelfrist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Prozesskostenhilfegesuch einzureichen, ist auch von einem mittellosen und der deutschen Sprache nicht mächtigen Rechtsmittelführer zu erfüllen.
Der Antrag wird abgelehnt.
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