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6 A 26/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-21, 6 A 26/18
6 A 26/18Verwaltungsgericht21.07.2020
Erfolglose Klage eines Leitenden Städtischen Verwaltungsdirektors a.D. gegen die Rückforderung von Vergütungen aus Tätigkeiten als Geschäftsführer, die er neben seinem Hauptamt als Nebentätigkeit im Sinne des § 13 Abs. 2 NtV ausgeübt hat.
Entscheidungsdatum: 2020-07-21
Aktenzeichen: 6 A 26/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0721.6A26.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BRRG §123a Abs. 2; BeamtStG §20 Abs. 2; NtV §3
Erfolglose Klage eines Leitenden Städtischen Verwaltungsdirektors a.D. gegen die Rückforderung von Vergütungen aus Tätigkeiten als Geschäftsführer, die er neben seinem Hauptamt als Nebentätigkeit im Sinne des § 13 Abs. 2 NtV ausgeübt hat.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 110.000 Euro festgesetzt.
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