Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
19 A 3048/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-29, 19 A 3048/19
19 A 3048/19Verwaltungsgericht29.07.2020
Art. 6 Abs. 5 GG gebietet nicht, einem vor dem 1. Juli 1993 nichtehelich geborenen Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter ohne weiteres den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen (wie BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 1 B 2.97 , StAZ 1997, 180, juris, Rn. 6).
Entscheidungsdatum: 2020-07-29
Aktenzeichen: 19 A 3048/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0729.19A3048.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Art. 6 Abs. 5 GG gebietet nicht, einem vor dem 1. Juli 1993 nichtehelich geborenen Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter ohne weiteres den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen (wie BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 1 B 2.97 , StAZ 1997, 180, juris, Rn. 6).
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.