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4 E 638/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-05, 4 E 638/20
4 E 638/20Verwaltungsgericht05.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-05
Aktenzeichen: 4 E 638/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0805.4E638.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Erinnerung des Klägers gegen den Gerichtskostenansatz in der Kostenrechnung vom 7.8.2020 für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Erinnerung ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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