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4 B 1225/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-19, 4 B 1225/20
4 B 1225/20Verwaltungsgericht19.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-19
Aktenzeichen: 4 B 1225/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0819.4B1225.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht ablehnenden Beschluss des Senats vom 12.8.2020 ‒ 4 B 1195/20 ‒ wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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