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6 B 1105/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-19, 6 B 1105/20
6 B 1105/20Verwaltungsgericht19.08.2020
Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens wendet.
Entscheidungsdatum: 2020-08-19
Aktenzeichen: 6 B 1105/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0819.6B1105.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW §19 Abs. 4, Abs. 6 Satz 1
Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.
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